Die Horterzieherinnen und -erzieher erfüllen Aufgaben, welche durch den familienergänzenden Auftrag und dem sozialpädagogischen Bildungsauftrag bestimmt werden. Der Bildungsauftrag des Hortes umfasst die individuelle Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in einem Rahmen, der frei von vorgegebenen Lehrplänen durch eine eigene Konzeption ausgestaltet wird.
Im Bildungsauftrag Brandenburgischer Horte heißt es: „Frei, aber nicht beliebig.“ So haben wir gewichtige Ziele für unsere pädagogische Arbeit formuliert, die es unseren Hortkindern ermöglichen sollen, Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die sie befähigen, das Leben auch nach dem Hort erfolgreich zu meistern.
Bei der Umsetzung berücksichtigen wir die Individualität jedes einzelnen Kindes, damit es durch wachsende Eigenverantwortung zur Gemeinschaftfähigkeit gelangt.
Die „Grundsätze elementarer Bildung“ als Handlungsgrundlage sind dabei eine Orientierung.